Ist schon in vollem Gange. Jedenfalls die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit haben gestern eine Rundmail bekommen. Inhalt: Wie verhalte ich mich am besten an heißen Tagen. Mit so Insider-Tips wie: Viel trinken. Direkte Sonne meiden. Nicht schwer essen. Klasse! Das ist gelebte Fürsorgeflicht des Arbeitgebers. Beim BMG kann man sich also wieder schlafen legen. Läuft. /s
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Das klingt gut, geht aber nicht weit genug und ist imho keine Aufgabe für den Gesundheitsminister.
Wir brauchen einen Schutzplan der die kommende Klimakatastrophe beinhaltet, da ist Hitzeschutz nur ein Punkt.
Genauso müssen wir uns auf Dürre und Überschwemmungen vorbereiten.
undefined> imho keine Aufgabe für den Gesundheitsminister.
Naja, müsste sich der nicht um die Regeln für Krankenhäuser und Pflegeheime kümmern? Da sind doch Maßnahmen gegen Hitze am wichtigsten. Zynisch wie ich bin würde mich fast schon behaupten, dass der Mangel an Klimaanlagen in Pflegeheimen dazu dient die Ausgaben zu senken.
Könnte man auch mit den Wärmepumpen verknüpfen. Klimaanlagen sind ja nichts anderes und in vielen Fällen ist es möglich mit dem selben Gerät zu heizen und zu kühlen. Gerade in der jetztigen politischen und meteorologischen Lage, sollte man das als Argument nutzen. Mit einer Gasheizung kann man nämlich definitiv nicht kühlen.
Tja, und hier sitz ich, im Firmenneubau, ohne Solar und Klimaanlage, ohne Lüftung. Tagsüber 25-35°C und irgendwie wird es nichts mit dem Luftaustausch.
Arbeitgeber: Ab 35°C gibts gratis Wasser!
Wird vielleicht mal Zeit, die Arbeitsstättenverordnung rauszukramen und darauf aufmerksam zu machen, dass ab einer Zimmertemperatur von 30°C+ der Arbeitgeber verpflichtet ist, Massnahmen zu ergreifen. Bei 35°C+ ist der Raum nicht mehr als Arbeitsraum zu verwenden. Wir haben bei uns auch nen Container hingestellt bekommen, im Sommer natürlich ordentlich aufgeheizt, wurde dann sehr schnell eine Klimaanlage installiert.
Die Arbeitsstättenverordnung alleine ist dazu sehr knapp. Konkret ist es dann aber in der Technischen Regel für Arbeitsstätten 3.5 von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Besonders relevant hier ist der Punkt 4.4.
Achja, @DerGepard, laut Punkt 4.4 (5) sollte der Arbeitgeber ab 26 °C Lufttemperatur geeignete Getränke anbieten, ab 30 °C muss er das.
Die Verordnung war jetzt das erste was ich gefunden habe, fakt ist aber dass der AG hier was zu machen hat. Unser AG hat irgendwann nen ziemlich coolen Wasserspender aufbauen lassen, mit Filter, Kühlung und Bubbles. Dazu noch Klimaanlage in den Messwarten/Büros
Oh definitv, der AG hat auf jeden Fall was zu machen.
Aber in der Verordnung steht halt nur, dass
Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.
Die konkreten Grenzen und die Beispiemaßnahmen sind aus der technischen Regel der BAuA und wenn man dem AG zeigen will was er zu tun hat, sollte man die richtige, konkrete Regel haben, sonst redet der sich raus.
im Extremfall wird man halt ohnmächtig, aber je nach AG wird das wahrscheinlich als Schlafen am Arbeitsplatz abgemahnt