• BlueBockser@programming.dev
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    1 year ago

    Auch interessant: Durch das Setzen des Warnblinklichts ist man in einer Zwickmühle, die so oder so zu einem Bußgeld führt: Geht vom eigenen Fahrzeug eine Gefahr aus, so kann man dafür belangt werden. Geht keine Gefahr davon aus, so ist das Warnblinklicht verboten und man kann fürs Einschalten belangt werden.