Nachdem die bundesweite Obergrenze für Anwohnerparkgebühren gekippt wurde, hat Freiburg diese deutlich erhöht. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Regelung der Stadt nun für unzulässig - jedoch nicht wegen der hohen Kosten.
Nachdem die bundesweite Obergrenze für Anwohnerparkgebühren gekippt wurde, hat Freiburg diese deutlich erhöht. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Regelung der Stadt nun für unzulässig - jedoch nicht wegen der hohen Kosten.
Finde es auch unschön, dass hier auf ein Gleichheitsprinzip bestanden wird.
Person A mit dem Polo von 91 hat vermutlich weniger Geld als Person B mit den drei Porsche Cayenne vor der Hütte.
Dann muss eine andere Lösung her.
Ans Einkommen koppeln ist aber auch schwierig, der Firmeninhaber mit Villa und Fuhrpark kann sich auf dem Papier auf Sozialhilfe-Niveau runter rechnen.
Irgendwie ist der Artikel etwas knapp. So richtig verstehe ich da nicht wie da der “Gleichheitsgrundsatz” zur Anwendung kommt.
Denn von welcher Gleichheit reden wir hier? Von der Person oder von dem Fahrzeug? Fahrzeuge sind nun mal unterschiedlich, verbrauchen unterschiedlich Platz, einige sind so groß weil da ein gewisser Nutzen dahinter steht, andere sind groß um möglichst Protzig zu wirken.
Es fehlt eben noch die Urteilsbegründung. Aber wenn man ungleiches ungleich behandeln will, könnte man grundsätzlich den Fahrzeugschlüssel nutzen und die Parkgebühr in gleicher Höhe wie die KFZ-Steuer erheben.
Erfahren Sie hier mehr über diesen Trick.