Es ist einer von vielen Ausrastern bei Protesten der Letzten Generation: In Stralsund verliert ein LKW-Fahrer im Sommer die Nerven und zieht Aktivisten von der Straße. Das Gericht verhängt nun eine Geldstrafe und ein Fahrverbot. Ein anderes Vergehen wird nicht geahndet.
Da heute ein anderer Fall diskutiert wurde, werde ich zum Äpfel-Birnen-Vergleich greifen.
Jemand versuchen zu überfahren: 1.800€ Ein Screenshot von einem Kalender auf Facebook posten: 3.300€ (ohne Gerichtskosten).
Kann jeder selbst entscheiden, ob da irgendwie noch die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.
Wer in den letzten Jahrzehnten aufgepasst hat bei Gerichtsverfahren der weiß, Urheberrechtsverletzung ist ein Super-Verbrechen das Mittel rechtfertigt die sonst nur bei Terrorismus zum Einsatz kommen und Geld-Strafen die selbst für Leute mit Manager-Gehältern nicht bezahlbar wären. Mord, Kindesmissbrauch, Vergewaltigung und ähnliche Verbrechen gegen Personen dagegen sind harmlos solang man sie nicht für die Durchsetzung irgendwelcher Überwachungs- oder sonstiger autoritärer Gesetze als Rechtfertigung braucht.
Artikel nicht gelesen? Der LKW-Fahrer wurde explizit nicht für das Anfahren verurteilt, aus Mangel an Beweisen dafür dass er dies mit dem Vorsatz der Körperverletzung tat. Davon kann man halten was man will, aber „jemand versuchen zu überfahren: 1.800€“ (nebenbei, grauenhaftes Deutsch) ist hier faktisch falsch.
Ihm konnte nur kein Vorsatz nachgewiesen werden. Mehr nicht.
Richtig. Aber deswegen gibt es kein Urteil das lautet “Geldstrafe für versuchtes Überfahren”
Das andere Urteil war auch nicht “Screenshot von einem Kalender auf Facebook posten”. Man versteht schon, was ich meine, wenn man will.