Überraschender Schwenk beim Bundesparteitag der SPD: In gleich zwei Punkten setzen die Jusos weitreichende Änderungen im Leitantrag zu den politischen Vorhaben der kommenden Jahre durch. Das betrifft einmal die Reform der Schuldenbremse und - noch bedeutsamer - die Besteuerung großer Vermögen.
Befürchte ich auch. Wo wir wieder beim Thema wären ob Hausbesitz = Superreich bedeutet.
Zumal wenn dann die Industriellen Familie mit hunderten Wohnungen nicht belangt wird, weil ist ja eine Firma, kannst du das niemandem verkaufen. Und diesen Spagat, da eine Regelung zu finden die die richtigen “trifft”, traue ich der SPD nicht zu. Da haben sie schon in der Vergangenheit gezeigt, dass sie eher die low-hanging fruits nehmen, die sich nicht wehren können.
Stichwort Finanztransaktionssteuer, die Ex-Finanzminister Scholz persönlich vom anvisieren Hochfrequenzhandel und Spekulationsgeschäften auf Aktientransaktionen ungebogen hat.
Wo wir wieder beim Thema wären ob Hausbesitz = Superreich bedeutet.
Wenn ich mich nicht sehr irre hat das Bundesverfassungsgericht da schon vor langer Zeit 'ne Meinung zu geäußert (weil die Besteuerung ungerecht war, wurde die Vermögenssteuer ja dann ausgesetzt anstatt das Problem zu beheben).
Also ja, Häuser als Vermögen dann zu besteuern, wenn damit Gewinne erwirtschaftet werden, ist möglich. Und das trifft dann eben nicht das Wohneigentum, sondern die Immobiliengesellschaften.
Befürchte ich auch. Wo wir wieder beim Thema wären ob Hausbesitz = Superreich bedeutet. Zumal wenn dann die Industriellen Familie mit hunderten Wohnungen nicht belangt wird, weil ist ja eine Firma, kannst du das niemandem verkaufen. Und diesen Spagat, da eine Regelung zu finden die die richtigen “trifft”, traue ich der SPD nicht zu. Da haben sie schon in der Vergangenheit gezeigt, dass sie eher die low-hanging fruits nehmen, die sich nicht wehren können.
Stichwort Finanztransaktionssteuer, die Ex-Finanzminister Scholz persönlich vom anvisieren Hochfrequenzhandel und Spekulationsgeschäften auf Aktientransaktionen ungebogen hat.
Wenn ich mich nicht sehr irre hat das Bundesverfassungsgericht da schon vor langer Zeit 'ne Meinung zu geäußert (weil die Besteuerung ungerecht war, wurde die Vermögenssteuer ja dann ausgesetzt anstatt das Problem zu beheben).
Also ja, Häuser als Vermögen dann zu besteuern, wenn damit Gewinne erwirtschaftet werden, ist möglich. Und das trifft dann eben nicht das Wohneigentum, sondern die Immobiliengesellschaften.