Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Klage des Bundes für Geistesfreiheit gegen mehrere Regeln im bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) abgewiesen. Demnach ist der Präventivgewahrsam verfassungsgemäß.
Ich bin mit absoluter Sicherheit kein Fan dieser idiotischen Gesetzgebung.
Ich habe mir aber die Pressemitteilung durchgeschaut, die vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit den Gründen veröffentlicht worden ist.
Auch wenn ich nicht in der Materie drin stecke, die Entscheidung macht auf den ersten Blick nicht den Eindruck von verfassungsfeindlichem Murks.
Teilweise hat die Klägerin wohl auch schlicht und ergreifend keine sachlichen Argumente ins Feld geführt. Das muss sie aber halt auch bei einer Popularklage.
Der BR übernimmt ihre Vorwürfe trotzdem, ohne sie einzuordnen. Das wirkt dann am Ende etwas so, als hätten alle beteiligten Richter einfach Bock. Überwachungsstaat. Den Eindruck habe ich nicht.
Ich bin mit absoluter Sicherheit kein Fan dieser idiotischen Gesetzgebung.
Ich habe mir aber die Pressemitteilung durchgeschaut, die vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit den Gründen veröffentlicht worden ist. Auch wenn ich nicht in der Materie drin stecke, die Entscheidung macht auf den ersten Blick nicht den Eindruck von verfassungsfeindlichem Murks.
Teilweise hat die Klägerin wohl auch schlicht und ergreifend keine sachlichen Argumente ins Feld geführt. Das muss sie aber halt auch bei einer Popularklage. Der BR übernimmt ihre Vorwürfe trotzdem, ohne sie einzuordnen. Das wirkt dann am Ende etwas so, als hätten alle beteiligten Richter einfach Bock. Überwachungsstaat. Den Eindruck habe ich nicht.