Cannabiskonsum in Bahnhöfen
Eine interessante Frage, die per Email reinkam ist: wie sieht es mit Cannabiskonsum in Bahnhöfen aus?
Aktuell verbietet die Bahn den Konsum von Rauschmitteln, aber Tabakkonsum ist in ausgewiesenen Zonen gestattet und Cannabispatient*innen dürfen in der Raucherbereichen ebenfalls ihr Medizinalcannabis zu sich nehmen.
Auch Alkoholkonsum ist laut Hausordnung nur verboten, wenn es sich um “übermäßigen Alkoholkonsum” handelt.
Andererseits heißt es im Cannabisgesetz “Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten”, womit die 100 m Abstand/Sichtweite begründet werden.
- https://www.deutschebahn.com/resource/blob/6845616/eeea830904aee3a3a71c9a49b82d4834/hausordnung-data.pdf
- https://hanfverband.de/deutsche-bahn-cannabismedizin-auf-bahnhoefen-ist-erlaubt
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Am Ende wird es wie beim Vapen gehen: Da wird es ein paar neunmalkluge Leute geben und schwupps ist die Hausordnung angepasst.