Vier Mitglieder der Eisenacher Neonazi-Gruppierung “Knockout 51” sind von der Bundesanwaltschaft wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Dabei ist auch ein Polizist aus Eisenach ins Visier geraten. Der Beamte soll interne Informationen an die Neonazis weitergegeben haben. Das Thüringer Innenministerium hat ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten eingeleitet.
Heißt Disziplinarverfahren dann wie in Frankfurt, dass er jahrelang Frei bekommt, und seinen vollen Lohn weiter kassieren darf?
Außerdem, warum ist das nicht sofort Grundlage für strafrechtliche Ermittlungen? Begeht jemand, der Interna an Terrorgruppen weitergibt nicht eine strafrechtliche Form von Verrat?