In einer Konzerthalle in Moskau haben russischen Medienberichten zufolge Bewaffnete um sich geschossen. Laut Nachrichtenagenturen gibt es Tote und Verletzte.
Nahe der russischen Hauptstadt Moskau hat es Nachrichtenagenturen zufolge einen Anschlag auf eine Musikveranstaltung gegeben. Mindestens drei Personen in Tarnkleidung hätten das Feuer aus automatischen Waffen eröffnet. Es gebe Tote und Verletzte. Details sind noch unklar.
Offenbar gab es auch eine Explosion. Auf Bildern in sozialen Medien sind Flammen und Qualm zu sehen. Sicherheitskräfte seien vor Ort, heißt es. Die Konzerthalle werde evakuiert, das Publikum in Sicherheit gebracht.
Der Vorfall ereignete sich in der Crocus City Hall während eines Konzertes der russischen Band “Piknik” aus Sankt Petersburg. Die Hintergründe sind noch unklar.
Naja, diese “Weltgemeinschaft” waren letztlich die Länder, die wir mit Krieg überzogen hatten und entsprechend ihre Interessen durchgesetzt haben. Würden heute bspw. die EU, die USA und meinetwegen Japan einer Abtretung von Bilhorod an die Ukraine zustimmen, wäre das nicht weniger die “Weltgemeinschaft” als damals, meinst du nicht?
Hier weiß ich nicht genau, was du damit meinst. Bei einem Staat geht es in meinen Augen bei einem Krieg letztlich ums Überleben. Es ist auch mit den paar flankierenden Regeln der letzten 150 Jahre eigentlich klassisches Überleben des Stärkeren. Aber weil du das Völkerrecht ansprichst: das gilt es natürlich zu achten, aber dazu gleich mehr.
Das glaube ich nämlich nicht. Beim ius in bello, also des Rechts im Krieg selber, sind meines Kenntnisstandes “nur” grundlegende und situative Dinge geklärt, wie bspw. der Schutz von Lazaretten, Verwundeten, aber auch der grundsätzliche Schutz von Zivilisten oder der Umgang mit Kriegsgefangenen geregelt. Oder eben in der Landkriegsordnung der Schutz bestimmter Gebäude. Eine Belagerung oder Besetzung an sich ist jedoch nicht verboten. Die Ukraine könnte ganz legal im Rahmen dieses Krieges Teile Russlands besetzen, auch und natürlich mit militärischer Gewalt. Es ist schließlich Krieg.
Die Regelung nach dem Krieg, bzw. aus dem Krieg heraus, ist wiederum eine andere. Da stecke ich nicht genug drin, Vertreibungen sind jedoch mit Sicherheit nicht vom Recht gedeckt.
Wie gesagt, das ius in bello verbietet meines Kenntnisstandes nicht das Besetzen des Gebiets des Gegners, das ist ja irgendwie auch elementarer Baustein eines Krieges.
Dann wäre die Diskussion eine komplett andere und ich wäre eher geneigt das als legitim anzusehen. Das war aber nicht das was hier im Thread diskutiert wurde. Da ging es darum, dass die Ukraine in Eigenregie ihre Gebiet erweitert.
Was ich damit meinte ist: ein Staat kann sich Völkerrechtswidrig verhalten und verliert dadurch seine Rechte nicht. Zumindest sowas wie seine Grenzen dürfen auch dann nicht einfach so von einem Nachbarn verschoben werden.
Auch hier wieder: Das ist doch nicht worum es ging, es ging um Gebietserweiterung der Ukraine. Ich habe das schon ein paar mal gesagt, militärische Einsätze der Ukraine auf russischem Boden sind ok solange sie dem Ziel dienen den Angriffskrieg Russlands zu beenden. Wenn dazu Gebiete temporär besetzt werden müssen, dann darf die Ukraine das. Sie muss diese Gebiete nach Ende des Krieges dann aber auch wieder verlassen.
Ja und nein. Natürlich wird Russland durch den Angriffskrieg nicht für die Welt plötzlich vogelfrei. Die Ukraine hingegen muss sich als Kriegsgegner Russland gegenüber an erstaunlich wenig Regeln halten.
Einverstanden, dann reden wir wohl die ganze Zeit etwas aneinander vorbei. Ich hatte dein “die Ukraine darf Russland nicht einnehmen” so verstanden, dass sie Russland auch im Krieg nicht besetzen dürfte. Nichts für ungut und einen guten Start in die Woche!
Das kann auch meine Schuld gewesen sein, ich hatte einen ähnlichen Diskussionsstrang parallel, da verschmischen sich manchmal die Sachen. Eine gute Woche dir!