Die wissenschaftlichen Experten geben danach folgende Empfehlungen ab:
- Im Rahmen des § 24a StVG wird ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum vorgeschlagen. Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt.
- Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen.
- Es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening – zum Nachweis des aktuellen Konsums erforderlich. Es wird empfohlen, die Details zur Umsetzung dieses Ansatzes auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ausland zu klären.
Ich fände es schon gut, wenn nur die Fahrtüchtigkeit betrachtet werden würde. Für die Teilnahme am Straßenverkehr sollte es irrelevant sein, ob jemand regelmäßig Drogen konsumiert, da es darauf ankommt, ob jemand in dem Moment unbeeinträchtigt Fahren kann. Praktisch ist es nicht möglich die Fahrtüchtigkeit einfach zu ermitteln, deshalb wird eben ein allgemeiner Grenzwert festgelegt.
Ein seltener Konsument wird bei geringeren Mengen im Blut sehr viel stärker beeinträchtigt ist, als ein regelmäßiger Konsument. Unabhängig ob es jetzt um Alkohol oder Cannabis geht.
Deshalb muss letztendlich irgendwo die Grenze gezogen werden. Lieber etwas zu niedrig als mehr Verkehrsunfälle zu riskieren. In anderen Ländern sind auch nur 0,2‰ erlaubt.
Irgendein Kriterium das sich objektiv messen lässt muss man ranziehen. Mir ist ein Grenzwert bei dem ein regelmäßiger Hardcorekiffer vielleicht am nächsten Tag noch drüber liegt lieber als im US-Stil Autofahrer bei einer Kontrolle das Alphabet rückwärts aufsagen zu lassen.
3,5ng scheint mir ein guter Kompromiss zu sein.
Bei Alkohol wäre ich allerdings für eine 0,1 Promille-Grenze. Damit wäre klar, dass man kein Auto fahren darf wenn man was getrunken hat, aber man wird nicht wegen einer Schnappspraline, einer Mousse Au Chocolat oder 3 Bananen verknackt.