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    8 months ago

    Hier mal ein Beispiel für was eine 30%ige Leistungskürzung erfolgen kann (nach 13 Vorschlägen auf die er sich beworben hat, hat er sich auf 1 weiteres Angebot nicht beworben).

    https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitslosigkeit/leistungskuerzung-nicht-gerechtfertigt/details/anzeige/

    und wie die Gerichte die Leistungskürzung dann verständlicherweise einfach wieder einkassieren.

    Sprich: Wer nicht in der Lage ist sich zu wehren wird ungerechtfertigt eine Leistungskürzung erhalten, bei denen die sich wehren werden sie wieder einkasssiert werden. Die Kürzungen gehen daher überwiegend zu Lasten von Menschen die sich mit dem System nicht auskennen, keinen Zugang zu rechtlicher Unterstützung haben und speziell zu Lasten von Menschen die auf Grund psychischer Probleme oder Sprachbarrieren oder anderen Problemen schon Schwierigkeiten mit den Terminen und Auflagen hatten und sich erst Recht nicht zur Wehr setzen können gegen ungerechtfertigte Leistungskürzungen.

    Dass so was dann auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitsvermittler und Arbeitssuchenden zerstört und das dann keinem hilft ist auch klar. Was diese Verfahren dann kosten rechnet auch niemand gegen die Leistungskürzungen auf die bestehen bleiben.

    Was ich von Journalisten halte die diesen Menschen in ihrer Überschrift zum “Jobverweigerer” erklärt haben, kann ich nicht niederschreiben ohne gebannt zu werden. Müssen wir jetzt schon in der Tagesschau solche Begrifflichkeiten verwenden. Jeder der am Tatort mit der Mordwaffe, blutüberströmt über die Leiche gebeugt vorgefunden wird hat ein Recht auf die Unschuldsvermutung aber Arbeitslose sind dem Arbeitsamt ausgeliefert das die Bedingungen bestimmt was Wohlverhalten ist, ermittelt wer dagegen verstößt und die Strafe verhängt und natürlich sind alle die bestraft werden auch schuldig, sonst würde das Arbeitsamt das ja nicht tun, gell?