Im Streit über die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz hat das zuständige Oberverwaltungsgericht Münster die Berufungsklage der AfD abgewiesen.
Das Verbot brigt eben doch was, denn das Parteivermögen wird eingezogen und Nachfolgeorganisationen werden auch mit verboten. Das haut schon ganz schön rein. Da die Mitgliedschaft in und die Unterstützung von verbotenen Organisationen strafbar ist, müssen die ehemaligen Mitglieder sehr vorsichtig sein, was sie danach so machen. Mit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst dürfte die Mitgliedschaft in einer als verfassungsfeindlich verbotenen Partei auch nicht vereinbar sein.
Das Verbot brigt eben doch was, denn das Parteivermögen wird eingezogen und Nachfolgeorganisationen werden auch mit verboten. Das haut schon ganz schön rein. Da die Mitgliedschaft in und die Unterstützung von verbotenen Organisationen strafbar ist, müssen die ehemaligen Mitglieder sehr vorsichtig sein, was sie danach so machen. Mit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst dürfte die Mitgliedschaft in einer als verfassungsfeindlich verbotenen Partei auch nicht vereinbar sein.