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    6 months ago

    Das Verbot brigt eben doch was, denn das Parteivermögen wird eingezogen und Nachfolgeorganisationen werden auch mit verboten. Das haut schon ganz schön rein. Da die Mitgliedschaft in und die Unterstützung von verbotenen Organisationen strafbar ist, müssen die ehemaligen Mitglieder sehr vorsichtig sein, was sie danach so machen. Mit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst dürfte die Mitgliedschaft in einer als verfassungsfeindlich verbotenen Partei auch nicht vereinbar sein.