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!bubatzkochclub@sopuli.xyz freut sich auf Teilnehmer. Wenn ihr gerne mit roten Augen den Kochlöffel schwingt, schaut doch mal vorbei und lasst eure liebsten Cannabis-Rezept da!
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Grundsätzlich ist die Idee natürlich super, nur scheitert es mal wieder an der gesetzlichen Realität:
Im CanG wird explizit die Extraktion von THC verboten. Bei der Herstellung von Cannabisbutter, was ja für sehr viele Sachen eine Grundzutat ist, wird aber genau das gemacht.
Von daher: Vorsicht, mit wem du deine Rezepte teilst. Könnte nämlich sein, dass sonst unangemeldet Besuch zum Probieren vor der Tür steht.
Mir erscheint das zwar auch als eher unwahrscheinlich, aber je nach Bundesland und Polizeirevier (*hust* Bayern *hust* Rosenheim *hust*) könnte das Probleme geben.
Ich warte ja nur drauf, dass der erste freidrehende Staatsanwalt erkennt, dass Rauchen und Vapen ja auch eine Extraktion ist und damit am Gesetzessinn vorbei den Konsum zur Straftat erklären.
Konsum war doch vor dem neuen Gesetz legal, mit deiner “Auslegung” wäre dann wohl Besitz legal, Konsum aber nicht.
Ist aber nur eine Ordnungswidrigkeit, oder?
Nein, nach 34 Absatz 1 Nummer 13 ist es eine Straftat.
Ich hab mal das Grundthema angepasst und den Cannabutter Faden gelöscht bevor noch jemand rund dreht. Es geht jetzt ausschließlich um das Kochen mit getrocknetem Pflanzenmaterial. Und wennn mir da einer reinscheissen will und das als Extraktion bezeichnet dann müssen wir das halt vor Gericht klären.
Danke für den Hinweis. In die rechtliche Grundlage muss ich mich noch einarbeiten, ich sollte so lange einen Warnhinweis oder so machen. Wie sollte ein Verbot zur Benutzung der eigenen Küche denn aussehen? Gilt da nicht auch das gleiche wie beim Konsum, in den eigenen vier Wänden ist alles erlaubt? Es geht ja nicht um kommerzielle Großküchen oder Tinktur-Fabriken.
Du musst dich auch in deinen vier Wänden an geltendes Recht halten.
Wie gesagt, es ist sehr unwahrscheinlich, aber theoretisch könnte bei konkreten Hinweisen ein Durchsuchungsbefehl beantragt werden, da es sich nach §34 Absatz 1 Nummer 13 um eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit handelt.