Der AfD-Politiker Torsten Czuppon muss 30.000 Euro Strafe zahlen, weil er als Polizeibeamter eine Strafanzeige gegen Unschuldige verfasst und selbst bearbeitet hatte. Das Oberlandesgericht hat die Revision Czuppons und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil zurückgewiesen.
Wenn die sich wenigstens angewöhnen könnten die Tagessaätze zur Gesamtstrafe dazuzuschreiben…
Aber der wird jetzt doch sicherlich aus dem Polizeidienst entlassen. Als jemand der wegen der Verfolgung Unschuldiger verurteilt ist, ist der doch sicherlich nicht mehr geeignet. Nicht wahr?
Wenn man sich durch die verschiedenen Links klickt, dann findet man den alten Artikel:
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/erfurt/urteil-prozess-afd-czuppon-steinar-tshirt-buchenwald-100.html
150 Tagessätze zu 200€, damit gilt er als vorbestraft. Aber da keine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr darf er natürlich weiterhin Polizist sein.
Danke!
Die Polizei könnte ihn im Rahmen des anschließenden Disziplinarverfahrens natürlich trotzdem rauswerfen, die Grenze mit dem 1 Jahr Freiheitsstrafe ist der Punkt ab dem er ohne wenn und aber rausgeworfen werden müsste. Aber wir alle wissen ja wie wahrscheinlich das ist.