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Auch hier stellte Merz Strafantrag. Weil der Beschuldigte die Aussage verweigerte, beantragte die zuständige Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung, die vom Amtsgericht genehmigt wurde. Im Beschluss heißt es: “Die Durchsuchung und Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts und ist für die Ermittlungen notwendig.” Bei der Durchsuchung wurden unter anderem das Handy und der Laptop des Mannes konfisziert.
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Das Problem sei dabei nicht, dass Politiker gegen Beleidigungen vorgehen würden, so Grubwinkler. Sondern, dass Gerichte in solchen Fällen Hausdurchsuchungen bewilligten. Grubwinkler warnt: “Wenn Kleinstfälle wie diese von Richtern durchgewunken werden, verschieben sich Grenzen. Wenn künftig bei jeder Beleidigung die Wohnung durchsucht wird, verlassen wir den Boden des Rechtsstaats.”
Danke. Das wusste ich nicht. Ich hab das jetzt gelöscht, damit der keine unnötigen Klicks bekommt.
Alles gut! Ich hatte da nichts in der Richtung bei Dir vermutet. Ich würde meinen Kommentar trotzdem stehen lassen, nur für den Fall, dass noch jemand über den Typ stolpert. Google bietet ihn bei bestimmten Stichworten halt schnell als Ergebnis an, weil das seine Nische ist.