[…]

Auch hier stellte Merz Strafantrag. Weil der Beschuldigte die Aussage verweigerte, beantragte die zuständige Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung, die vom Amtsgericht genehmigt wurde. Im Beschluss heißt es: “Die Durchsuchung und Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts und ist für die Ermittlungen notwendig.” Bei der Durchsuchung wurden unter anderem das Handy und der Laptop des Mannes konfisziert.

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Das Problem sei dabei nicht, dass Politiker gegen Beleidigungen vorgehen würden, so Grubwinkler. Sondern, dass Gerichte in solchen Fällen Hausdurchsuchungen bewilligten. Grubwinkler warnt: “Wenn Kleinstfälle wie diese von Richtern durchgewunken werden, verschieben sich Grenzen. Wenn künftig bei jeder Beleidigung die Wohnung durchsucht wird, verlassen wir den Boden des Rechtsstaats.”

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    21 hours ago

    Ich weiß gar, wie oft ich schon Kommentare gelesen habe, dass Menschen sich suizidieren sollen, dass sie aufgehängt werden sollen, dass man ihre Adresse kenne und vorbei komme. Vieles davon wird nicht zu Ende verfolgt, selbst wenn Strafanzeigen gestellt werden.

    Und dann gibt es Hausdurchsuchungen, weil Spitzenpolitikys wertende, aber nicht weiter schlimme Beleidigungen wie “Arschloch” anzeigen.