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Auch hier stellte Merz Strafantrag. Weil der Beschuldigte die Aussage verweigerte, beantragte die zuständige Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung, die vom Amtsgericht genehmigt wurde. Im Beschluss heißt es: “Die Durchsuchung und Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts und ist für die Ermittlungen notwendig.” Bei der Durchsuchung wurden unter anderem das Handy und der Laptop des Mannes konfisziert.
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Das Problem sei dabei nicht, dass Politiker gegen Beleidigungen vorgehen würden, so Grubwinkler. Sondern, dass Gerichte in solchen Fällen Hausdurchsuchungen bewilligten. Grubwinkler warnt: “Wenn Kleinstfälle wie diese von Richtern durchgewunken werden, verschieben sich Grenzen. Wenn künftig bei jeder Beleidigung die Wohnung durchsucht wird, verlassen wir den Boden des Rechtsstaats.”
Ganz allgemein und unabhängig davon wer den Strafantrag stellt:
Gibt es irgendeinen vernünftigen Grund bei einer Beleidigung in sozialen Netzen eine Hausdurchsuchung durchzuführen? Ist doch alles schon dokumentiert, was soll da noch in der Wohnung der beschuldigten Person relevantes zu finden sein?
Die Hausdurchsuchung ist ein gerne verwendetes Mittel zur Bestrafung vor einer Anklage die ins Nichts führt und das verfahren ohne Bestrafung eingestellt wird.