Wenn sie keine hat, wie erfüllt sie dann die Anforderungen der DSGVO?

  • luckystarr@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    9
    ·
    1 year ago

    Das ist bei Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) der Fall, nicht aber bei eingetragenen Vereinen.

    Der Vorstand kann dort zwar auch haften, aber nur in grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Fällen. Normalerweise haftet der Verein, beschränkt auf das Vereinsvermögen.

    Genaueres -> Anwalt (der ich nicht bin) fragen oder Gesetze lesen.

    • anlumo@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      2
      ·
      1 year ago

      D.h. in Deutschland ist ein Verein so wie eine GmbH, nur ohne den ganzen Kosten- und Verwaltungsaufwand? Sehr praktisch.

      Hier in Österreich haftet der Vorstand für alles mit dem Privatvermögen.