Anbieter von Cloud-Diensten sind nicht verpflichtet, eine angemessene Vergütung für Privatkopien zu zahlen. Der BGH erkennt keine "planwidrige Regelungslücke".
Das schöne an dem ganzen Konstrukt um Urheberrecht/Verwertungsrecht/geistiges Eigentum ist ja, dass es im Prinzip eine Religion ist und somit den Ungläubigen nicht interessiert. Also solange die Content-Inquisition einen nicht hascht.
Das schöne an dem ganzen Konstrukt um Urheberrecht/Verwertungsrecht/geistiges Eigentum ist ja, dass es im Prinzip eine Religion ist und somit den Ungläubigen nicht interessiert. Also solange die Content-Inquisition einen nicht hascht.