Anbieter von Cloud-Diensten sind nicht verpflichtet, eine angemessene Vergütung für Privatkopien zu zahlen. Der BGH erkennt keine "planwidrige Regelungslücke".
Hah! Die erzählen dir gerne, dass es bei der Abgabe überhaupt nicht um “Raubkopien” geht. Das ist der “Ausgleich” für die legale Privatkopie. Die Rechteinhaber müssen ja entschädigt werden, dass du deine DRM-freien Medien von einem Gerät aufs andere kopierst.
In den Medien wird so eine Selbstbedienung natürlich nicht thematisiert, weil die Presseverlage und auch die Journalisten persönlich mit zu den Hauptnutznießern gehören. Wenn mal ein Fall vor Gericht ist, dann schimpfen die Bauern auf den dummen Richter. Gesetze reformieren? Na klar, damit Big Tech “unsere” Daten nicht klaut. Mit den kollektiven Lizenzen mit erweiterter Wirkung wird der Diebstahl beendet.
Hah! Die erzählen dir gerne, dass es bei der Abgabe überhaupt nicht um “Raubkopien” geht. Das ist der “Ausgleich” für die legale Privatkopie. Die Rechteinhaber müssen ja entschädigt werden, dass du deine DRM-freien Medien von einem Gerät aufs andere kopierst.
In den Medien wird so eine Selbstbedienung natürlich nicht thematisiert, weil die Presseverlage und auch die Journalisten persönlich mit zu den Hauptnutznießern gehören. Wenn mal ein Fall vor Gericht ist, dann schimpfen die Bauern auf den dummen Richter. Gesetze reformieren? Na klar, damit Big Tech “unsere” Daten nicht klaut. Mit den kollektiven Lizenzen mit erweiterter Wirkung wird der Diebstahl beendet.