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Cake day: June 26th, 2024

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  • Du nennst einen sehr wichtigen Punkt: man muss in der Lage sein, die eigenen Fehler zu erkennen und zu überdenken. Ob der Tonfall parteiintern dabei hilft, weiß ich nicht.

    Aber von außen betrachtet möchte ich als Nichtmitglied den Beschluss Quatsch nennen dürfen. Ich finde nicht, von wann der Beschluss ist, aber er ist seit immerhin einigen Jahren einfach Hufeisentheorie am absoluten Limit.

    Ramelow hat 10 Jahre unaufgeregte, sozialdemokratische Politik gemacht. Diese Partei mit dem gleichen Mittel ausgrenzen zu wollen wie eine offen rechtsextreme AFD ist lächerlich und fällt uns spätestens jetzt allen auf die Füße.



  • Danke, dass du es noch Mal erklärt hast. Ich verstehe jetzt zumindest deinen Ansatz.

    Die Vorlesungen sind leider schon lange her, deshalb hab ich die Dogmatik nicht mehr gut im Kopf.

    Aber der Adressatenkreis einer Norm kann doch nur ein Indiz für die Bildung der Vergleichsgruppe sein, oder nicht? Sonst könnte der Gesetzgeber ja ein Sondergesetz für Frauen machen und selbst entscheiden, dass Art. 3 GG nicht verletzt ist, weil Männer und Frauen sind ja anderer Adressatenkreis.

    Wenn man Mal annimmt, dass man vielleicht also doch bei der Frage nach der Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung rauskommt, lande ich gedanklich recht schnell bei “hurr durr einmal krimineller Ausländer, immer kriminell, ma doitsches Volk soll lieber unter sich bleiben”. Wer den Gedanken der Resozialisierung ernst nimmt, muss doch dem Menschen nach seiner Strafe(!) die Chance zum Bleiben einräumen, dabei bleibe ich, auch wenn ich es dogmatisch nicht mehr sauber herleiten kann.





  • Es ist mir absolut rätselhaft, wie man die Ungleichbehandlung in dem Fall verneinen kann. Dazu fällt mir dann auch wirklich nichts mehr ein.

    Ob sich diese doch irgendwie rechtfertigen lässt, wäre ja eine diskutierbare Anschlussfrage. Aber dazu kommt ja nichts.

    Zum BtmG kann ich wenig beitragen. Dass man wegen jedem Cannabis-Konsum Probleme mit der Fahrerlaubnis bekommen konnte, finde ich von außen betrachtet ebenfalls schwierig. Aber es gibt keine Gleichheit im Unrecht, daraus folgt fürs Asylrecht also absolut gar nichts.

    Das beträfe das gesamte Asylsystem, aber auch alle Gesetze, die den Staatsbürger betreffen. Ich hoffe, wir sind uns einig, wie unrealistisch das wäre?

    Auch hier hätten die Profs in der Uni einfach dran geschrieben: Der Verweis auf die herrschende Meinung ersetzt keine Argumentation.

    Trotzdem danke fürs diskutieren ohne beleidigen. 😊


  • Du hast jetzt ein weiteres Mal beschrieben, wie die Ungleichbehandlung aussieht und einfach behauptet, es sei keine. Statt sie zu rechtfertigen.

    Dein Beispiel mit dem Führerschein oder Waffenschein ist dazu ungeeignet. Eine solche Nebenfolge kann man wegen besonderer Gefährlichkeit rechtfertigen, denn nur Menschen mit Waffe oder Kfz können andere auf diese spezifische Art gefährden. Noch dazu gibt es diese Nebenfolge nicht einfach so, sondern weil gerade eine spezielle mit dem Führerschein in Verbindung stehende Tat die Gefährlichkeit begründet. Damit sind die Beispiele in Vergleich zu Menschen ohne diese Scheine ungleich und dürfen oder müssen auch ungleich behandelt werden.

    Wenn zwei Menschen andere Menschen töten und beide bestraft werden, aber nur einer abgeschoben wird, ist das eine Ungleichbehandlung von Gleichem. Diese müsste man rechtfertigen. Ich frage ein weiteres Mal, wie das geht?

    Du kannst dich auch nicht einfach darauf zurückziehen, dass die Abschiebung nach Bestrafung “juristisch” sei. Das ersetzt keine Begründung, weil Gesetze von Menschen gemacht werden und auch rechtswidrig sein können. Das entscheidet das BVerfG ja auch regelmäßig. Ich bleibe dabei, dass die Rechtfertigung dafür bestenfalls auf wackeligen Beinen steht.