Mit einer Gesetzesänderung 2017 schützte der Gesetzgeber WLAN-Betreiber vor kostenpflichtigen Abmahnungen. Die Regelungen zur sogenannten Störerhaftung gelten nun im Digital Services Act weiter. Aber es gibt auch Haken, etwa bei Urheberrechtsverletzungen. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.
Mehrere SSIDs und getrennte Netze sind eh ne gute Idee falls man wenig vertrauenserweckende Geraete hat (China-Kameras, Mediaplayer, IOT-Kram, …) - wenn man das mal angepackt hat ist “extra Netz fuer offenes WLAN” auch kein Aufwand mehr.