Mit einer Gesetzesänderung 2017 schützte der Gesetzgeber WLAN-Betreiber vor kostenpflichtigen Abmahnungen. Die Regelungen zur sogenannten Störerhaftung gelten nun im Digital Services Act weiter. Aber es gibt auch Haken, etwa bei Urheberrechtsverletzungen. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.
Auch guter Vorschlag, Danke. Freifunk ist in meiner Stadt leider nicht so gut. Ich glaube unsere Ortsgruppe ist tot. Alternativ versuch ich das kostenlose Angebot von Proton, das sollte für ein Gastzugang ausreichen. Eigentlich hätte ich lieber eine saubere rechtliche Lösung, als eine komplizierte technische Lösung… :-/