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    2 days ago

    Als eine Polizistin des Mannes Hand ergriff, um seinen Finger zwangsweise auf den Sensor zu legen, versuchte der Beamtshandelte, sich zu wehren. Er wurde schließlich am Boden fixiert, das Telefon wurde mit seinem Finger entsperrt. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte setzte es vom Amtsgericht Bremerhaven eine Geldstrafe, die auch vom Landgericht Bremen bestätigt wurde.

    Zwar werde in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen, aber nur mit geringer Intensität, die gerechtfertigt sei.

    Getrennt von der Entsperrung sei zu beurteilen, ob die auf dem Telefon gespeicherten oder über das Telefon abrufbaren Daten ausgewertet werden dürfen. Das war allerdings nicht Anlass für die Geldstrafe und daher nicht Kernthema der Entscheidung über das Rechtsmittel. Das OLG verweist kurz auf die Bestimmungen zu Durchsuchung und Beschlagnahme in den Paragraphen 94 und 110 StPO.

    Also zusammengefasst: Die Polizei darf dich verprügeln, um dein Handy zu entsperren, auch wenn unklar ist, ob sie überhaupt die Daten auf dem Handy auswerten darf.

    Der nächste logische Schritt ist dann, dass die Polizei in deine Wohnung einbrechen darf, auch wenn sie keinen Durchsuchungsbeschluss hat. Kann ja dann im Nachgang geklärt werden, ob sie dann auswerten dürfen, wozu sie sich mit Gewalt zugang verschafft haben…

      • Aniki@feddit.org
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        2 days ago

        Ich gehe mittlerweile davon aus, dass ein Angreifer mit physischem Zugang zum Gerät sich immer irgendwie die Daten darauf besorgen kann (insbesondere wenn Staatsgewalt im Rücken ist). Encryption hilft nur gegen Diebstahl, nicht gegen Raub, d.h. wenn jemand sich das Gerät “heimlich”, d.h. ohne Gewalt, genommen hat. Es hilft auch gegen Remote Attacks.

    • CyberEgg@discuss.tchncs.de
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      2 days ago

      Und wenn du verprügelt werden musst, damit man dein Handy durchsuchen kann, ist das Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

      Ich will kotzen, hat Olaf noch Brechmittel?

      Der nächste logische Schritt ist dann, dass die Polizei in deine Wohnung einbrechen darf, auch wenn sie keinen Durchsuchungsbeschluss hat. Kann ja dann im Nachgang geklärt werden, ob sie dann auswerten dürfen, wozu sie sich mit Gewalt zugang verschafft haben…

      Ich mein, ungerechtfertigte Durchsuchungen (allerdings mit Beschluss, der nicht gerechtfertigt war) gabs ja schon.

    • blackris@discuss.tchncs.de
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      2 days ago

      Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte setzte es vom Amtsgericht Bremerhaven eine Geldstrafe, die auch vom Landgericht Bremen bestätigt wurde.

      Das ist so abartig, ich könnte kotzen. ACAB.