Ein Auto ist eine gefährliche Maschine, die man eben wegen ihrer Gefährlichkeit im öffentlichen Raum nur mit entsprechender Qualifikation (Führerschein) betreiben darf. Dass sich daraus besondere Verpflichtungen für den Besitzer ergeben, um unbefugte Benutzung zu verhindern, ist eigentlich selbsterklärend. Zumal Autos auch noch ab Werk mit dafür geeigneten Einrichtungen (Schlösser, Schlüssel) ausgerüstet sind.
Es ist ja auch wirklich nicht schwer, ein Auto dagegen zu sichern, dass einfach jemand damit wegfahren kann. Wenn der Schlüssel nicht in der unbeaufsichtigten Karre liegt, geht das schon mal nicht mehr ohne Weiteres.
Anfügen würde ich aber das die Schlösser eher dazu dienen Eigentum zu schützen, um monetäre Verluste zu verhindern, nicht aber den missbrauch von Eigentum als Waffe. Deswegen würde ich mein Auto zumindest in erster Linie abschließen.
Ich bleibe aber dabei ich finde es übertrieben, jeden für alles verantwortlich zu machen, eineinhalb diesem Beispiel. Das ist jetzt eine Empfindung meinerseits und beruht natürlich nicht auf einer juristischen Erkenntnis.
Ein Auto ist eine gefährliche Maschine, die man eben wegen ihrer Gefährlichkeit im öffentlichen Raum nur mit entsprechender Qualifikation (Führerschein) betreiben darf. Dass sich daraus besondere Verpflichtungen für den Besitzer ergeben, um unbefugte Benutzung zu verhindern, ist eigentlich selbsterklärend. Zumal Autos auch noch ab Werk mit dafür geeigneten Einrichtungen (Schlösser, Schlüssel) ausgerüstet sind.
Es ist ja auch wirklich nicht schwer, ein Auto dagegen zu sichern, dass einfach jemand damit wegfahren kann. Wenn der Schlüssel nicht in der unbeaufsichtigten Karre liegt, geht das schon mal nicht mehr ohne Weiteres.
Fairer Punkt.
Anfügen würde ich aber das die Schlösser eher dazu dienen Eigentum zu schützen, um monetäre Verluste zu verhindern, nicht aber den missbrauch von Eigentum als Waffe. Deswegen würde ich mein Auto zumindest in erster Linie abschließen.
Ich bleibe aber dabei ich finde es übertrieben, jeden für alles verantwortlich zu machen, eineinhalb diesem Beispiel. Das ist jetzt eine Empfindung meinerseits und beruht natürlich nicht auf einer juristischen Erkenntnis.