Wenn sie keine hat, wie erfüllt sie dann die Anforderungen der DSGVO?

  • Tealk@lemmy.rollenspiel.monster
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    2 years ago

    Was ist das denn für eine Aussage? Rein rechtlich fallen diese log unter berechtigtes interesse und damit darf man diese einige Zeit aufheben und es gibt einige fälle in denen das sinnvoll ist.

    • aardA
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      2 years ago

      Rate limiting oder aehnliches bei einem Angriff braucht keine Aufbewahrung, bzw, nur eine stark gefilterte Version fuer Strafverfolgung… Ansonsten faellt mir nix ein wo du permanent einen Nutzen davon hast alle IPs zu speichern. Fuer Statistiken oder sowas brauchst du die IPs selber nicht, da reicht es das zu hashen und anonymisiert zu speichern.