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    2 days ago

    Naja…

    1. Richtet sich das Umlageverfahren nur an kleinere Arbeitgeber (I.d.R. nicht mehr als 30 anrechenbare Personen)

    und

    1. Liegt die Höhe der Erstattung bei 40 - 80 % der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung.

    Außerdem können durch krankheitsbedingte Ausfälle ja auch Mehrkosten entstehen , die über die Entgeltfortzahlung hinaus gehen: Der Kirchliche Tarifvertrag der Diakonie (KTD), in dem ich unterwegs bin, sieht beispielsweise Einspringboni und -zuschläge vor, die sicher nicht erstattet werden.

    Von daher kann ich schon nachvollziehen, dass die Arbeitgeber ächzen (tut meiner auch), aber die Antwort kann natürlich nicht sein, die Arbeitnehmer zu drangsaliert, sondern muss sein, für mehr Gesundheit zu sorgen…